1. Förderaufruf für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
im Bereich Straßengüterverkehr

1. Förderaufruf vom 15.12.2023
                        Ziel:

                        Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten im Bereich Gütertransport

                        Laufzeit:

                        15.12.2023 bis 29.02.2024, 16 Uhr

                        Was wird gefördert?
                        • Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen DC-Schnellladepunkten mit CCS und MCS Steckern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind
                        • Erforderlicher Netzanschluss
                        Wer ist antragsberechtigt?

                        Wirtschaftlich tätige Unternehmen aus dem Bereich Gütertransport mit Niederlassungen  oder Betriebsstätten in Bayern (z.B. Speditionen, Unternehmen mit Lieferflotte, Bring- und  Paketdienstleister, zwischenbetriebliche Transporteure)

                        Wie wird gefördert?

                        Der Zuschuss für die Hardware inkl. Installationskosten setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen zusammen: 

                        Schnellladepunkte Fördersatz max. Förderobergrenze je Ladepunkt
                        kleiner 100 kW 40 % 10.000 €
                        ab 100 kW und kleiner 500 kW 40 %
                        20.000 €
                        ab 500 kW
                        40 % 100.000 €

                          

                        Netzanschluss Fördersatz max. Förderobergrenze je Antrag
                        Niederspannung
                        40 %
                        10.000 €
                        Niederspannung in Verbindung mit einem zusätzlichen Pufferspeicher
                        40 %
                        100.000 €
                        Mittel- oder Hochspannung 
                        40 %
                        100.000 €

                         

                        Pufferspeicher
                        :

                        Zur Reduzierung von Netzlasten werden Pufferspeicher ab mind. 100 kWh extra berücksichtigt,  sofern diese explizit im Lade-/Lastmanagement der Ladeinfrastruktur integriert sind und die  Ladeinfrastruktur an ein Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Bei der Integration entsprechender  Pufferspeicher erhöht sich die Deckelung für den Netzanschluss auf 100.000 €. Die Kosten für  Pufferspeicher zählen zum Netzanschluss und werden wie folgt berücksichtigt:

                        • Interne Pufferspeicher: Bei internen Pufferspeichern, deren Kosten aufgrund der Systemintegration nicht explizit bekannt sind, erhöht sich die Förderung für den Netzanschluss um 250 € je Speicherkapazität in kWh
                        • externe Pufferspeicher: Bei externen Pufferspeichern, deren Kosten explizit bekannt sind, gilt der gleiche Fördersatz wie für Ladepunkte
                        • KMU Bonus: Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent
                        • Förderbonus: Bei der Umsetzung eines „innovativen Zusatzkriteriums“ gem. Förderrichtlinie wird ein zusätzlicher Bonus von 10% der förderfähigen Kosten gewährt, maximal jedoch 20.000 €. (siehe Förderrichtlinie Punkt 5.5)
                        • Förderobergrenzen: Pro Antrag 250.000 €; Pro Antragsteller 500.000 €
                        Welche Voraussetzungen und Bedingungen gibt es?
                        • Vorhaben dürfen vor Zuwendung nicht begonnen werden (Auftragserteilung darf erst nach  Erhalt des Förderbescheids erfolgen; unverbindliche Angebote, Planungen und  Genehmigungen können vorher eingeholt bzw. gemacht werden)
                        • Vorhaben muss innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden (Fristverlängerung in Ausnahmefällen möglich)
                        • Zweckbindungsfrist 3 Jahre o Ladeeinrichtungen dürfen während der Frist nicht veräußert werden o Nach Ablauf muss ein Abschlussbericht mit Werten zu Ladeleistung, Ladehäufigkeiten,  Ladedauer, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und ein Erfahrungsbericht eingereicht  werden.
                        • Einbaumaßnahmen sind von Fachunternehmen durchzuführen
                        • Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorgaben (z.B. Technische Netzanschlussbedingungen, VDE)
                        • Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln nicht zulässig
                        • Aus wettbewerblichen Gesichtspunkten muss der Zuwendungsempfänger in der Regel mind. drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auffordern (ANBest-P – Anlage2 zu Art 44 BayHO). Das Verfahren und die Ergebnisse hierzu müssen dokumentiert werden. Die Angebote müssen mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
                        Besonderheiten:
                        • Kein Öko-Strombezug erforderlich!
                        • Anträge werden nach der „prognostizierten Umweltentlastung pro Ladepunkt“ bewertet.  Hierzu muss die voraussichtlich eingesparte Treibstoffmenge auf drei Jahre im Antrag  angegeben werden. Auch die Anzahl der geplanten E-LKW und die voraussichtliche  Fahrleistung muss vorab festgelegt werden.
                        • Bei Antragstellung müssen noch keine E-Fahrzeuge vorhanden oder bestellt sein.  Jedoch hat der Einsatzzeitpunkt Auswirkungen auf die Berechnung der Umweltentlastung  und somit auf das Ranking bei der Antragsgenehmigung
                        Wie erfolgt die Beantragung?
                        • Online-Formular über Bayern Innovativ
                        • Antragseinreichung bis 29.02.2024 - 16 Uhr



                        Stand: 11.01.2024

                        Quellen: