Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern 2.0
3. Förderaufruf
Ziel:
Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Mindestanzahl an AC und DC Ladepunkten.
Förderbudget:
Das Förderbudget beträgt 8 Millionen Euro.
Laufzeit:
Die Laufzeit des 3. Förderaufrufs erstreckt sich vom 02.05.2023 bis zum 30.06.2023.
Was wird gefördert?
Die Neuanschaffung von öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten und der dazugehörige Netzanschluss: Ladesäule mit oder ohne (AC) angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation und Inbetriebnahme.
Mindestanzahl/ Maximalanzahl pro Standort:
Reine Normal-Ladepunkte:
• mind. 4 Ladepunkte – max. 20 Ladepunkte
Reine Schnell-Ladepunkte:
• mind. 2 Ladepunkte – max. 4 Ladepunkte
Mischung aus Normal- und Schnellladepunkten:
• mind. 4 AC Landepunkte (Untergrenze) und mind. 1 DC Ladepunkt
• mind. 2 DC Ladepunkte (Untergrenze) und mind. 1 AC Ladepunkt
• max. 20 AC Ladepunkte und 4 DC Ladepunkte (Obergrenze)
Ausgeschlossen sind: Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur, Leasing, Miete
Wer ist antragsberechtigt?
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Natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen)
-
Nicht antragsberechtigt sind: Behörden bzw. Dienststellen von Bund und Land, sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Wie wird gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um einen Investitionszuschuss:
Ladepunkte | Max. Förderbetrag | pro Ladepunkt |
Normalladepunkte ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW |
40% | 2.500 Euro |
Schnellladepunkte > 22 kW bis < 100 kW |
40% | 10.000 Euro |
Schnellladepunkte ≥ 100 kW |
40% | 20.000 Euro |
Schnellladepunkte ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kW |
40% | 25.000 Euro |
Netzanschlüsse | Max. Förderbetrag | pro Standort |
Anschluss Niederspannung |
40% | 10.000 Euro |
inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kW pro Schnellladepunkt |
40% | 20.000 Euro |
Anschluss Mittelspannung |
40% | 20.000 Euro |
Erhöhung des Fördersatzes um 10% bei Erfüllung um mind. ein weiteres Kriterium:
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Erhöhung des Fördersatzes um 10 % bei Erfüllung um mindestens ein weiteres Kriterium
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Aufbau von Ladepunkten in dichtbesiedelten Wohnquartieren – Beschreibung bei Antragstellung erforderlich
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Ladepunkte in enger räumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen oder P+R Parkplätzen => intermodale Nutzung
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Gesteuertes, lastoptimiertes Laden
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Barrierefreie Nutzung (gemäß DIN 18040-3 Teil 3)
➢ Anträge werden in der Reihenfolge der Anzahl der Zusatzkriterien bewilligt!
➢ Anträge ohne Zusatzkriterien werden in Reihenfolge der geringsten Förderausgaben pro kW Gesamtladeleistung bewilligt.
➢ Bei gleicher Reihenfolge erfolgt die Bearbeitung nach Antragsdatum.
Verringerung des Fördersatzes um 50 % bei eingeschränkter Zugänglichkeit 6/12
Maximale Förderung pro Antragsteller 250.000 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?
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Strombezug muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen (Öko/Grünstrom)
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Vorhaben-Beginn erst ab Erlass des Bewilligungsbescheids
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Angebotsanforderung bei mind. drei Unternehmen (Dokumentation des Angebotsverfahrens)
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Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre mit jährlichem Berichtswesen
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Antragsteller muss während der Mindestbetriebsdauer Eigentümer sein
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Stellplatzmarkierung mit weißem Piktogramm
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Anbringung der Aufkleber vom Fördermittelgeber an den Ladevorrichtungen
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Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
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Kosten von verbundenen Unternehmen sind nur dann förderfähig, wenn diese nach wettbewerblichen Kriterien zu wirtschaftlichen Bedingungen beauftragt wurden
Wie erfolgt die Beantragung?
Online-Formular über Bayern Innovativ
Antragseinreichung 02.05.2023, 10 Uhr bis 30.06.2023, 18 Uhr
Quellen:
Stand: 20.04.2023
Förderrichtlinie:
Dritter Förderaufruf:
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