Inklusive Lieferung und OCPP-Fähigkeit zur Backend-Einbindung.
Hinweis:
Gemäß §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland neue Anlagen beim zuständigen Versorger angemeldet bzw. solche mit Leistungen über 12 kVA sogar genehmigt werden.