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Förderaufruf vom 09.03.2023

Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine vom 09.03.2023

Ziel:

Flottenbetreiber sollten mit der Anschaffung oder dem Austausch einer elektrifizierten Flotte, welche mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird, einen wesentlichen

Umweltnutzen erzielen. Die hohe Laufleistung von Flottenfahrzeugen ist hier ein wichtiger Aspekt.


Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch mit öffentlicher Beteiligung)

  • Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Institutionen


Was wird gefördert?

Der Kauf von neuen Elektrofahrzeugen* der Fahrzeugklassen:

  • M 1 (PKW zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)

  • L2e, L5e, L6e und L7e (Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW)

  • Kauf von Ladeinfrastruktur (nur im Zusammenhang mit einem beantragten Fahrzeug in einem zweckdienlichen Verhältnis – kann öffentlich oder nicht öffentlich sein)

(*hierzu zählen auch Fahrzeuge mit einer einmaligen Zulassung auf den Hersteller bzw. denAutohändler mit max. 1.000 km Fahrleistung)


Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderquote 40 %

  • Zusätzlicher Bonus von 10 % für KMU (kleine, mittlere Unternehmen)

  • Fördermindestbetrag 15.000,- EUR, Förderhöchstbetrag 1 Mio. EUR (vorsteuerabzugsberechtigt)


Wie wird gefördert?

  • Investitionsmehrausgaben E-Fahrzeug im Vergleich zu Fahrzeug mit Verbrennungsmotor

  • Notwendige Ladeinfrastruktur zum Betrieb der Fahrzeuge

Die Ermittlung der förderfähigen Ausgaben erfolgt über die (EfA-Tabelle): https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest

Downloads

Anlage 2 – Ermittlung der förderfähigen Ausgaben


Was ist nicht förderfähig?

  • Alle Fahrzeuge, die nicht den o.g. Fahrzeugklassen entsprechen, z.B. Busse, Nutzfahrzeuge

  • Hybride und Plug-In-Hybride

  • PKW mit einem Netto-Listenpreis ≥ 65.000,- EUR

  • Leasingraten oder Mietkosten

  • Nur Ladeinfrastruktur ohne Fahrzeug

  • Nebenkosten für Ladeinfrastruktur wie z.B. Installation, Inbetriebnahme, Tiefbau, Netzanschluss …


Welche Vorgaben und Bedingungen müssen eingehalten werden?

  • Geförderte Fahrzeuge müssen zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden

  • Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen zwei Jahre im Eigentum des Antragstellers bleiben

  • Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids

  • Verbindliche Bestellung der Fahrzeuge und der LIS muss innerhalb von neun Monaten nach Eingang des Zuwendungsbescheids erfolgen – nicht vor Zuwendungsbescheid!

  • Lieferung, Bezahlung, Anmeldung der Fahrzeuge / der Ladeinfrastruktur erst ab dem festgelegten Bewilligungszeitraum: 01.11.2023 bis 31.10.20225


Wie erfolgt die Beantragung und das Genehmigungsverfahren?

Die Antragstellung ist bis 20.04.2023 möglich (postalisch).

  • Vollständig ausgefüllter und fristgerecht eingereichter Antrag über das Portal easy-Online

  • Original unterzeichneter Antrag incl. der notwendigen Unterlagen muss zusätzlich postalisch eingereicht werden

  • 3-Stufiges-Priorisierungsverfahren:

  1. Erfüllung der Voraussetzung und Vollständigkeit der Antragsunterlagen

  2. Höhe des Elektrifizierungsgrads wird festgelegt (Verhältnis der beantragten Fahrzeuge im Verhältnis zum Gesamtbestand)

  3. Einstufung in Rangliste: Je höher der Elektrifizierungsgrad – je höher die Priorisierung

  • Genehmigung erfolgt entsprechend der Rangliste und der Mittelverfügbarkeit

  • Je mehr Fahrzeuge beantragt werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf eine Bewilligung


Was ist noch wichtig?

  • Kumulierung mit BaFa-Umweltbonus ist zulässig, muss jedoch bei der Ermittlung der förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden

  • Auszahlung der bewilligten Fördersumme nach Zulassung der Fahrzeuge bzw. Installation der Ladeinfrastruktur (Nachweis: Zulassungsbescheinigung und Inbetriebnahme-Protokoll)

  • Zweiter Förderaufruf speziell für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft startet am 21.04.2023

Hier steht Ihnen die gesamte Zusammenfassung zum Download zur Verfügung  

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