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Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern 2.0

3. Förderaufruf 

Ziel:                            

Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Mindestanzahl an AC und DC Ladepunkten.


Förderbudget:                            

Das Förderbudget beträgt 8 Millionen Euro.


Laufzeit:                            

Die Laufzeit des 3. Förderaufrufs erstreckt sich vom 02.05.2023 bis zum 30.06.2023.


Was wird gefördert?                            

Die Neuanschaffung von öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten und der dazugehörige Netzanschluss: Ladesäule mit oder ohne (AC) angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation und Inbetriebnahme.


Mindestanzahl/ Maximalanzahl pro Standort:

Reine Normal-Ladepunkte:

• mind. 4 Ladepunkte – max. 20 Ladepunkte

Reine Schnell-Ladepunkte:

• mind. 2 Ladepunkte – max. 4 Ladepunkte

Mischung aus Normal- und Schnellladepunkten:

• mind. 4 AC Landepunkte (Untergrenze) und mind. 1 DC Ladepunkt

• mind. 2 DC Ladepunkte (Untergrenze) und mind. 1 AC Ladepunkt

• max. 20 AC Ladepunkte und 4 DC Ladepunkte (Obergrenze)

Ausgeschlossen sind: Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur, Leasing, Miete


Wer ist antragsberechtigt?                            

  • Natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) 

  • Nicht antragsberechtigt sind: Behörden bzw. Dienststellen von Bund und Land, sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)


Wie wird gefördert?                            

Bei der Förderung handelt es sich um einen Investitionszuschuss: 

Ladepunkte Max. Förderbetrag pro Ladepunkt
Normalladepunkte ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW
40% 2.500 Euro
Schnellladepunkte > 22 kW bis < 100 kW
40% 10.000 Euro
Schnellladepunkte ≥ 100 kW 
40% 20.000 Euro 
Schnellladepunkte ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kW
40% 25.000 Euro

Netzanschlüsse Max. Förderbetrag pro Standort
Anschluss Niederspannung
40% 10.000 Euro
inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kW pro Schnellladepunkt
40% 20.000 Euro
Anschluss Mittelspannung
40% 20.000 Euro

Erhöhung des Fördersatzes um 10% bei Erfüllung um mind. ein weiteres Kriterium:                            

  • Erhöhung des Fördersatzes um 10 % bei Erfüllung um mindestens ein weiteres Kriterium

  • Aufbau von Ladepunkten in dichtbesiedelten Wohnquartieren – Beschreibung bei Antragstellung erforderlich

  • Ladepunkte in enger räumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen oder P+R Parkplätzen => intermodale Nutzung

  • Gesteuertes, lastoptimiertes Laden

  • Barrierefreie Nutzung (gemäß DIN 18040-3 Teil 3)

➢ Anträge werden in der Reihenfolge der Anzahl der Zusatzkriterien bewilligt!

➢ Anträge ohne Zusatzkriterien werden in Reihenfolge der geringsten Förderausgaben pro kW Gesamtladeleistung bewilligt. 

➢ Bei gleicher Reihenfolge erfolgt die Bearbeitung nach Antragsdatum.


Verringerung des Fördersatzes um 50 % bei eingeschränkter Zugänglichkeit 6/12

Maximale Förderung pro Antragsteller 250.000 Euro


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?                            

  • Strombezug muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen (Öko/Grünstrom)

  • Vorhaben-Beginn erst ab Erlass des Bewilligungsbescheids 

  • Angebotsanforderung bei mind. drei Unternehmen (Dokumentation des Angebotsverfahrens)

  • Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre mit jährlichem Berichtswesen 

  • Antragsteller muss während der Mindestbetriebsdauer Eigentümer sein

  • Stellplatzmarkierung mit weißem Piktogramm 

  • Anbringung der Aufkleber vom Fördermittelgeber an den Ladevorrichtungen 

  • Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung

  • Kosten von verbundenen Unternehmen sind nur dann förderfähig, wenn diese nach wettbewerblichen Kriterien zu wirtschaftlichen Bedingungen beauftragt wurden


Wie erfolgt die Beantragung?                            

Online-Formular über Bayern Innovativ

Antragseinreichung 02.05.2023, 10 Uhr bis 30.06.2023, 18 Uhr


Quellen:

Stand: 20.04.2023

https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/seite/3-foerderaufruf-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-inbayern-2-0

Förderrichtlinie:

https://www.bayern-innovativ.de/uwao-api/faila/files/bypath/pdf-dokumente/kompetenzstelle-elektromobilitaetbayern/foerderprogramm/foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-inbayern-2.0.pdf?mod=2021-10-20T06:09:40.356Z&published=false 

Dritter Förderaufruf:

https://www.bayern-innovativ.de/uwao-api/faila/files/bypath/pdf-dokumente/kompetenzstelle-elektromobilitaetbayern/foerderprogramm/dritter-foerderaufruf-ladeinfrastruktur-2-0.pdf?mod=2023-04-04T08:38:08.554Z&published=false 

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